Die Klasse 9d besucht Gerichtsverhandlung – Vom Angeklagten fehlt jede Spur

Wir waren am 27.01.2026 mit unserer Klasse 9d am Landgericht in Mainz. Da wir in Sozialkunde aktuell das Thema „Rechtsstaat” behandeln, freuten wir uns, dass wir bei einer Verhandlung im Fall einer schweren Körperverletzung dabei sein durften.

Als wir das Gerichtsgebäude betraten, wirkte alles sehr seriös und streng, wir mussten sogar durch eine Art „Sicherheitsschleuse”. Nach ein paar Minuten Wartezeit wurde der Gerichtssaal aufgeschlossen und wir konnten Platz nehmen. Bevor die Verhandlung begann, zeigte uns Herr Dr. Wünschig, ebenfalls ein Richter und Vater einer Mitschülerin, wer wo im Gerichtssaal sitzt und warum.

Nach kurzer Zeit trafen der Richter, der Staatsanwalt, der Pflichtverteidiger, die Schöffen, die Sekretärin und der Dolmetscher ein. Doch von dem Angeklagten fehlte jede Spur. Es vergingen weitere zehn Minuten, aber der Angeklagte war immer noch nicht aufgetaucht. Der Richter und der Pflichtverteidiger riefen daraufhin die Tochter des Angeklagten und noch weitere Personen an, da sie keine Telefonnummern des Angeklagten besaßen. Doch die Tochter war nicht zu erreichen und die anderen hatten leider keine Telefonnummer.

Schließlich wurde die Verhandlung mit einem Urteil abgeschlossen – für alle, die sich fragen, ob es wie in den Filmen war: teilweise ja, weil alles sehr seriös wirkte und die Sprechweise z. B. des Richters sehr juristisch und ernst klang.

Im Urteil hieß es, dass die Berufung* des Angeklagten nur wiederholt wird, wenn er einen guten Entschuldigungsgrund hat, und sonst das vorherige Urteil (3 Jahre Haft) gilt.

Am Ende gab es noch eine Fragerunde mit dem Richter, der Schöffin und dem Staatsanwalt, die unsere zahlreichen Fragen sehr freundlich und ausführlich beantwortet haben. Außerdem haben wir genauere Infos über den Tatverlauf erhalten.

*Berufung: Der Angeklagte, aber auch die Staatsanwaltschaft können eine Berufung fordern. Dann wird die Verhandlung wiederholt und dadurch das vorherige Urteil überdacht.

Fragerunde:

Wie bereits erwähnt, durften wir den Rechtsexperten Fragen stellen. Einige davon waren:

  • Was war das schwerste Urteil, das Sie gefällt haben?
    Antwort: Mein schwerstes Urteil war eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Das bedeutet, dass erst nach 20 Jahren überprüft werden kann, ob der Angeklagte wegen guter Führung auf Bewährung entlassen wird.
  • Was macht eine Schöffin bzw. ein Schöffe?
    Antwort: Bei kleineren Verhandlungen gibt es zwei Schöffen. Dabei handelt es sich um deutsche Staatsbürger, die kein Jura studiert haben. Sie vertreten die nichtjuristische Perspektive. Gemeinsam mit dem Richter entscheiden sie über das Urteil und können ihn bei einer Zwei-zu-eins-Abstimmung sogar überstimmen.
  • Können Sie uns etwas über das Jurastudium erzählen?
    Antwort: Das Jurastudium ist sehr vielfältig. Nach dem Studium kann man Richter, Anwalt oder Staatsanwalt werden, aber auch weniger bekannte juristische Berufe ausüben. Zudem kann man recht gut verdienen und ist oft sehr unabhängig in der Planung der Arbeitszeit. Allerdings ist das Jurastudium sehr aufwendig und anstrengend, und man muss zwei Staatsexamina mit einer bestimmten Punktzahl bestehen.
  • Sind Verhandlungen immer öffentlich?
    Antwort: Grundsätzlich sind Verhandlungen öffentlich. Man kann also jederzeit an einer Verhandlung teilnehmen, solange noch Besucherplätze frei sind. Dabei muss man sich selbstverständlich angemessen verhalten. Handelt es sich jedoch um einen sehr persönlichen Fall, zum Beispiel familiäre Streitigkeiten, ist die Verhandlung nicht öffentlich.
Klasse 9d mit Frau Eichinger und Herrn Dr. Wünschig vor dem Landgericht Mainz

Katharina Burwinkel und Lilly Wünschig, 9d